Bis zu 90 % Ermäßigung auf unsere Workshops
Aktuelle Informationen zum Weiterbildungsbonus Pro – Stand Juni 2021
Zum 1. Juni 2021 wurde der „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ mit überarbeiteten Förderkriterien in den „Weiterbildungsbonus Pro“ überführt.
Wussten Sie, dass Sie sowohl als InhaberIn von Kleinstbetrieben als auch als ArbeitnehmerIn, FreiberuflerIn oder Auszubildende/r in Schleswig-Holstein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Weiterbildungsbonus für berufliche Weiterbildung beantragen können?
Der Weiterbildungsbonus Pro des Landes Schleswig-Holstein ist eine dieser Förderungen. Er fördert einmalig bis zu 90 % der Seminarkosten für Erwerbstätige, höchstens jedoch 1500 Euro. Die restlichen 10 % sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zu übernehmen. Der Weiterbildungsbonus Pro wird aus EU-Mitteln im Rahmen des „Landesprogramm Arbeit“ gefördert. Er läuft bis zum 30. Juni 2023.
Voraussetzung für den Weiterbildungsbonus Pro ist, dass die zuwendungsfähigen Seminarkosten mindestens 160,00 Euro und die Seminardauer mindestens 16 Stunden betragen. ArbeitnehmerInnen müssen ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein haben. Bei Auszubildenden darf die Weiterbildung nicht Bestandteil der Ausbildung selbst sein. FreiberuflerInnen dürfen, ebenso wie InhaberInnen von Kleinstbetrieben, nur weniger als zehn MitarbeiterInnen beschäftigen und müssen ihren Betriebssitz in Schleswig-Holstein haben.
Wichtig ist zudem, dass der Antrag vor der Weiterbildung gestellt und bewilligt wurde.
Zuständig für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Entsprechende Antragsformulare können auf der Webseite der IB.SH heruntergeladen werden.
Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es zudem auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holsteins.